Satzungen

Das Amt KLG Eider als auch die amtsangehörigen Gemeinden haben Satzungen für die verschiedensten Bereiche.

Diese können Sie hier abrufen:

  1. Satzung über Straßenreinigung
  2. Benutzungs- u. Gebührensatzung Kindergärten
  3. Entschadigungssatzungen
  4. Gewerbesteuersatzungen
  5. Grundsteuersatzungen
  6. Hauptsatzungen der Gemeinden und des Amtes
  7. Haushaltssatzungen
  8. Satzungen über die Hundesteuer
  9. Satzungen über die Nutzung und Gebühren der Friedhöfe
  10. Feuerwehrgebührensatzungen


 

 

Die Hundesteuer stellt eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes dar. Mit ihr wird die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Haltung eines Hundes der Besteuerung unterworfen.

Die Hundesteuer wird auf Basis einer gemeindlichen Satzung erhoben.

Weitergehende Informationen über die Höhe des Beitragssatzes in ihrer Gemeinde erhalten Sie hier.

Die Haltung eines Hundes ist bei der Steuerbehörde anzumelden.

Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice –  Formulare Amt Finanzen.


Sofern die Hundehaltung endet (zum Beispiel durch Tod oder Verkauf des Tieres oder Umzug des Halters) ist eine entsprechende Abmeldungsanzeige zu erstatten.

Auch hier finden Sie das entsprechende Formular unter der Rubrik Bürgerservice – Formulare Amt Finanzen.

Die älteste Ordnung des öffentlichen Zusammenlebens in Dithmarschen war die Bauern-
schaft. Die Bauernschaften waren Feldmarkskommunen, die in Urversammlungen ihre Gemeindeangelegenheiten seit Alters unmittelbar verwalteten. Schon sehr bald nach der Christianisierung hatten sich die Bauernschaften zu Kirchspielen zusammen geschlossen, zunächst wohl nur zur Erledigung kirchlicher Angelegenheiten, zu denen aber sehr bald weltliche Aufgaben hinzukamen, die über den Bereich der speziellen örtlichen Interessen der Bauernschaft hinaus gingen.

Unstreitig ist dies z.B. auch für die Bauernschaften Lehe, Dahrenwurth und Preil so gewesen.

Das Auftreten des Dithmarscher Kirchspiels als weltliche Verwaltungsform ist für das Jahr
1281 erstmals urkundlich bezeugt. 

Im Kirchspiel Lunden und ihren Bauernschaften bildete sich eine organische Verbindung insofern heraus, dass die Bauernschaftsvorsteher bei den gemeinsamen Kirchspielsangelegenheiten mitzusprechen hatten und die gemeinen Kirchspielslasten in ihren Bauernschaften anteilig aufzubringen waren. Eine der weltlichen Hauptaufgaben des Kirchspiels war die Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit. Diese wurde in erster Instanz von dem im 13. Jahrhundert im Kirchspiel eingeführten Repräsentantenkollegium wahrgenommen, gegen deren Urteile stets die Berufung an die Versammlung der Kirchspielseinwohner zulässig war. Dem Kirchspiel stand der Kirchspielsvogt vor. Als landesherrlich-staatliche Aufgaben nahm der Kirchspielsvogt in erster Linie die Aufgaben der Justiz und der Finanzverwaltung war. Daneben gehörte im Bereich der allgemeinen Verwaltung die sachliche Zuständigkeit für die Verwaltung der Polizei, d. h. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb des Kirchspiels sowie die Mitwirkung in gewissen Militärsachen. An der Verwaltung, der die Landschaft als ganzes betreffenden Angelegenheiten beteiligte sich der Kirchspielsvogt als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorsteherkollegiums durch seine Funktion als Lokalbeamter in Wege-, Deich- und Wasserleitungssachen.

Bald nach der Eroberung Dithmarschens setzten die Fürsten besondere Kirchspielschreiber ein, um den zu Kirchspielsvögten beförderten Bauern, die oftmals mit der Feder ungeübt waren, das Akten- und Urkundenwesen abzunehmen.

Der Kirchspielschreiber besaß nicht die Stellung eines Kirchspielsorgans, sondern fungierte gewissermaßen als Leiter des Kirchspielsbüros.

Zumeist wurden die Geschäfte des Kirchspielschreibers - die Aktuariatsgeschäfte in Konkurs-, Erbschafts- und Obervormundschaftssachen, die Protokollführung in dein Kirchenlied Kirchspielskollegium, die Ausfertigung von Kaufverträgen und sonstigen Urkunden, die Führung der Schuld- und Pfandprotokolle u. a. von den Diakonen, Organisten oder Lehrern mitverwaltet.

In Norderdithmarschen wurde der Kirchspielschreiber vom Kirchspielvorsteherkollegium präsentiert und gewählt.
Im Laufe der Jahrhunderte haben sich die Aufgaben inhaltlich und vom Umfang her ebenso geändert wie die Stellung des Kirchspielschreibers, (heute Ltd. Verwaltungsbeamter).

Aufgabe der Verwaltung war nach dem 2. Weltkrieg hauptsächlich die Wohnungs- und Nah-rungsbeschaffung, das Ordnungs- und Fürsorgewesen; Später kamen  Aufgabe  des Siedlungs-, Straßen- und Schulbauwesens, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hinzu.

Geschaffen wurden eine neue Heimat für die Flüchtlinge, für den ländlichen Wegebau gab es das Förderprogramm "Grüner Plan". Die Schmutzwasserkanalisation wurde in Lehe und Lunden in den Jahren 1969/1970 errichtet. Daneben waren zu bewältigen die Städtebauförderung in Lunden, die Schulen, die Sozialhilfe, das Wohngeld, Kinderbetreuungsangebote, Straßenbauten und die Vielzahl der Bau- und Entwicklungspläne.

Die Aufgaben der Verwaltung waren dem ständigen Wandel unterworfen und es galt diesen Herausforderungen mit Hilfe von EDV-Verfahren, qualifiziert ausgebildeten Kräften, Aufgaben bürgernah und kompetent wahrzunehmen und im Qualitätswettbewerb mit anderen Körperschaften zu bestehen.

Der Amtsvorsteher hatte die Verantwortung für die politische Leitung des Amtes und führte den Vorsitz im Amtsausschuss. Er war der höchste Repräsentant des Amtes und Dienstvorgesetzter des Itd. Verwaltungsbeamten. Der ltd. Verwaltungsbeamte war ständiger Vertreter des Amtsvorstehers bei der Erfüllung von Weisungsaufgaben, Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, verantwortlich für die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, Rechtsberater von Amtsvorsteher und Bürgermeistern und verfügte über qualifizierte Beteiligungsrechte in Sitzungen kommunaler Gremien. Das Funktionieren des Miteinanders von Haupt- und Ehrenamt stellte ein Erfolgsrezept in der Tradition ehrenamtlich verwalteter Gemeinden in der Praxis sparsamer Verwaltungs- und Wirtschaftsführung dar. Das Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinde Lunden steht in der Nordbahnhofstraße 7 in Lunden (früher Amtsgericht). Hier wurden alle Verwaltungsangelegenheiten der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes abgewickelt.

Gegliedert war die Amtsverwaltung zuletzt in folgende Abteilungen:
Hauptamt mit Standesamt, Ordnungs- und Sozialamt, Kämmereiamt, Amtskasse.
Drei Beamte, 15 Angestellte (Vollzeit- und Teilzeitkräfte) und 2 Auszubildende arbeiteten hier und standen der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Seite.

Tellingstedt ist, wie die Silbe "stedt" bezeugt, eine sehr alte Siedlung. Die Schreibweise wechselte im Laufe der Jahrhunderte von "Thelingstede" über "Tillingstede" zum heutigen "Tellingstedt", plattdeutsch "Tellgnstedt".

Die Gemeinde Tellingstedt ist der namengebende Ort für das Kirchspiel (Amt). Zum Amt Kirchspiellandgemeinde Tellingstedt zählen heute noch insgesamt 13 Gemeinden mit gut 7.900 Einwohnern. Auch die anderen kirchspielsangehörigen Gemeinden deuten durch die Endungen ihrer Ortsnamen "büttel", "stedt", "rade" auf eine ferne Vergangenheit zurück. Wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt war und ist die Gemeinde Tellingstedt. Schon durch die aus Feldsteinen erbaute alte Kirche, zuerst 1145 in einer Urkunde erwähnt, die darüber hinaus als einziges Kunstwerk die älteste beispielhafte Orgel des Landes Schleswig-Holstein birgt, die 1642 erbaut wurde und nach ihrer Wiederherstellung heute in der Klangschönheit jener Zeit ertönt, ist dieses kenntlich. An die große Bedeutung Tellingstedts im Leben und Schaffen von Klaus Groth erinnert eine Plastik, die zunächst auf dem Schulhof stand, jetzt am Eingang der Töpferstraße ihren Platz gefunden hat.- Sie soll an den mehrfachen Aufenthalt des Dichters erinnern. Er verlebte hier glückliche Tage und nennt Tellingstedt in seinen Dichtungen: "Min Jungsparadies".
In der genannten Dichtung beschäftigt sich der Dichter eingehend mit dem damals in Blüte stehenden Töpferhandwerk. Im 19. Jahrhundert sind bis 17 gleichzeitig arbeitende selbstständige Bauerntöpfereien in Tellingstedt nachweisbar, die hauptsächlich Gegenstände des täglichen Gebrauchs anfertigten: "Melksetten", flache Schalen zum täglichen Entrahmen der Milch, "Mehlbeutelteller" für das Dithmarscher Lieblingsessen.......". Unter Erd lag ich tot, dann tanzt ich im Kreise, litt Feuersnot, nun trag ich Speise" lautet eine Inschrift auf solchen Tellern des letzten Töpfers aus der alten Zeit, "Hangelpütt", um Essen ins Moor oder aufs Feld zu tragen und derlei mehr. Manche Töpfer zogen selbst als Hausierer mit ihren selbstangefertigten Sachen bis über die Grenzen Dithmarschens hinaus. Als dann die Meiereien aufkamen und die neue Zeit Steingut und Porzellan von auswärts brachte, ging das alte Handwerk der Töpfer stark zurück. Zuletzt wurden nur noch kunstgewerbliche Erzeugnisse hergestellt, die als "Tellingstedter Keramik" weltweit bekannt sind.

Die Gemeinde und das Amt Tellingstedt liegen im altehrwürdigen Bauernland der Dithmarscher. Die Bezeichnung "Dithmarschen" ist aus dem griechischen hergeleitet und bedeutet soviel wie "Land der großen Niederung". Das Land Dithmarschen liegt zwischen der Mündung der Elbe und der Eider, zum Landesinnern stellt der Nord-Ostsee-Kanal überwiegend die Kreisgrenze dar. Die Marschen sind durch hohe Seedeiche geschützt. Mit Landgewinnungsarbeiten hat man durch die Jahrhunderte bis in die heutige Zeit immer aufs Neue versucht, dem Meer Land abzugewinnen. Es entstanden viele Köge, fruchtbares Neuland für landwirtschaftliche Nutzung. Die Ausläufer der vorletzten Eiszeit reichen in dieses Gebiet. So hat die Geest- und nach der Entwässerung sind sandige Hügel übriggeblieben - die Struktur einer Endmoränenlandschaft.

Die Besiedelung Dithmarschens lässt sich bis 500 v. Ch. aus Hünengräberfunden nachweisen. Nach einer Auswanderung der Kimbern und Teutonen um 500 v. Ch. und der Angeln und Sachsen um 400 v. Ch. ist etwa um 750 n. Ch. die Neubesiedelung durch Karl den Großen vorgenommen worden. Die Missionierung des Raumes erfolgte durch das Erzbistum Bremen.

Dithmarschen bildete bis 1559 eine selbstständige Bauernrepublik. Im Kampf gegen die Dänenkönige und die holsteinischen Herzöge konnte das Land bis 1559 seine Freiheit behaupten. Am 17. Februar 1500 traten die Holsten mit dem Schlachtruf "War die Buer, de Gar de kummt" an. Aber die Bauern antworteten mit dem Schlachtruf "War di Gar, de Buer de kummt" und gewannen diese Schlacht. Über 400 adlige Dänen und Holsten blieben auf dem Schlachtfeld. Der Gedenkstein auf der "Dusenddüwelswarft" bei Hemmingstedt erinnert an den Sieg. Die Dithmarscher forderten, stolz geworden durch diese Siege, ihre Gegner ständig heraus, so dass es 1559 erneut zu einem Zusammenstoß kam, der mit dem Verlust der Freiheit endete. Das Gebiet fiel an Holstein .In diesem Dithmarscher Freiheitsstaat bildete das Kirchspiel Tellingstedt die Nord-Ost-Ecke, die "Norderhamme". Reste dieser alten Bauernfeste, die den Einfällen der Holsten und Dänen Widerstand leisteten, sind noch heute an der Tielenbrücke zu Norden von Tellingstedt in einem größeren Erdwall erkennbar.

Zum 1. Januar 2008 wurde das Amt aus den Gemeinden der bisherigen Ämter Kirchspielslandgemeinde Hennstedt, Kirchspielslandgemeinde Lunden und Kirchspielslandgemeinde Tellingstedt gebildet.

Das Amt bestand aus ursprünglich 35 Gemeinden. Zum 1. Januar 2009 gab die Gemeinde Hägen ihre Selbständigkeit auf und fusionierte mit der Gemeinde Süderheistedt.

Das Amtswappen:

 

Wappengenehmigung/ -annahme: 16.11.2009

Flaggengenehmigung/ -annahme: 16.11.2009

Entwurfsautoren:

Nagel, Uwe, Bergenhusen

Wappenfiguren:

Schwert, Stern, Wagenrad, Wellenbalken,

Wappenbeschreibung:

Durch einen geteilten, oben blauen, unten silbernen Wellenbalken von Gold und Grün stark erhöht geteilt. Unten über einem goldenen Wagenrad zwei gekreuzte silberne Schwerter, in den Winkeln oben, links und rechts begleitet von je einem goldenen Stern.

Historische Begründung:

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform haben sich am 1. Januar 2008 die drei Ämter der Kirchspielslandgemeinden Hennstedt, Lunden und Tellingstedt zum neue Amt Kirchspielslandgemeinden Eider zusammengeschlossen. Das Wappen des neuen Amtes setzt sich aus Zitaten der drei ehemaligen Amtswappen zusammen. Die drei Sterne aus dem Amtswappen Hennstedt, die zugleich die drei ursprünglichen Verwaltungseinheiten symbolisieren, die Schwerter aus dem Amtswappen Tellingstedt und das Rad aus dem Amtswappen von Lunden. Der blau-weiße Wellenfaden bezieht sich auf die Eider, die dem neuen Amt seinen Namen gegeben hat. Grün und Gelb sind die Farben von Marsch und Geest, zwei Naturräume, von deren Wechsel die Landschaft im Amtsgebiet eindrucksvoll geprägt wird.

Logo des Amtes KLG Eider:

 

neu1LindemannAmtsvorsteher des Amtes KLG Eider:

Herr Manfred Lindemann
Bürgermeister
Holtenbarg 29
25782 Schalkholz

1. stellvertretender Amtsvorsteher:

Herr Tjark Schütt
Bürgermeister
Dorfstraße 35 a
25776 St. Annen

2. stellvertretende Amtsvorsteherin:

Frau Anne Riecke
Bürgermeisterin
Am Mühlenberg 15
25779 Hennstedt

 

Logo Amt EiderIm Zuge der Verwaltungsstrukturreform des Landes Schleswig-Holstein wurde aus den Ämtern Hennstedt, Lunden und Tellingstedt per 01.01.2008 das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider gebildet. Das Amt wird ehrenamtlich geleitet. Zum Amt Eider gehören 34 Gemeinden mit rund 19.200 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Das alte Amt Hennstedt wurde von 14 Gemeinden mit insgesamt 5.800 Einwohnern gebildet. Zahlreiche vorgeschichtliche Funde zeugen von einer sehr frühen Besiedlung dieses Raumes. Besonders zu erwähnen sind die Fundstellen und die Hünengräber auf den Glüsinger Bergen. Der landschaftliche Reiz des Kirchspiels Hennstedt ergibt sich aus dem Kontrast zwischen der hügeligen Geest mit ihren Knicks und Gehölzen mit zahlreichen Wegen, die zum Wandern einladen, und der weiten Ebene der Eiderniederung mit ihren Mooren und Marschweiden.
Für Urlaubs- und Freizeitgestaltung bietet die Eider vielfältige Möglichkeiten durch Sportfischerei und Wassersport aller Art.

Besondere Bedeutung gewinnt die Weiterentwicklung der Erholungsgebiete im Bereich der Eider, wobei die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderem Maße beachtet werden. Der nördliche Geestbereich des Kreises Dithmarschen mit dem ländlichen Zentralort Hennstedt und seinem Nahbereich bietet hervorragende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Tourismus. So wird mit der Fertigstellung eines Golfplatzes die Attraktivität dieses Raumes erheblich gestärkt.

Die zentralörtliche Bedeutung des Ortes Hennstedt wird durch Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes und der Ortsgestaltung erhöht. Der Reitsport wird besonders durch das traditionelle "Ringreiten" gepflegt. In Delve, einer sehr alten Fischer- und Schiffersiedlung, befindet sich noch ein kleiner Hafen an der Eider. In der Kirche von Delve hängen drei alte Schiffsmodelle, die an die einstige Bedeutung der Schiffahrt auf der Eider erinnern. Erwähnenswert ist auch die aus dem 12. Jahrhundert stammende Secundus-Kirche in Hennstedt.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

mit der Internetseite des Amtes Eider erhalten Sie nicht nur einen Wegweiser durch die Verwaltung sondern Sie dient Ihnen auch als Ratgeber über die 34 amtsangehörigen Gemeinden.  

Das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider ist durch die Fusion der Ämter Hennstedt, Lunden und Tellingstedt am 01. Januar 2008 entstanden. Der Amtsbereich umfasst 34 Gemeinden. Hier leben ca. 19.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bei den Gemeinden handelt es sich überwiegend um Dörfer ländlicher Prägung. Lediglich die zentralen Orte Hennstedt, Lunden und Tellingstedt verfügen über eine, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung deckende Wohn- und Wirtschaftsstruktur. 


Ihre Amtsverwaltung

 

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