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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Die Ausführung von Arbeiten in Druckluft muss bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden.

Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft ausführen wollen, müssen Sie dies nach der Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV) der zuständigen Behörde anzeigen.

Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen eingetreten oder vorgesehen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

 

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

 

In der Anzeige sind anzugeben:

  • der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und, wenn sich mehrere Arbeitgeber zur Durchführung eines bestimmten Bauvorhabens zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben (Arbeitsgemeinschaft) und die Geschäfte nicht gemeinschaftlich führen, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers, dem die Geschäftsführung übertragen ist,
  • der Name dessen, der die Arbeiten in Druckluft leitet, und seines Vertreters,
  • der Name und die Anschrift des nach § 12 Abs. 1 DruckLV beauftragten Arztes,
  • die Zahl der Arbeitnehmer, die voraussichtlich mit Arbeiten in Druckluft beschäftigt werden,
  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten in Druckluft,
  • der voraussichtlich höchste Arbeitsdruck,
  • die zu erwartenden Bodenverhältnisse.

Der Anzeige sind als Unterlagen beizufügen:

  • eine behördlich beglaubigte Abschrift der Befähigungsscheine nach § 18 Abs. 2 DruckLV und des nach § 20 Abs. 2 DruckLV vorgesehenen Merkblatts,
  • einen Lageplan der Arbeitsstelle,
  • eine Beschreibung der Arbeitsweise bei den Arbeiten in Druckluft,
  • Beschreibung und Übersichtszeichnungen der Arbeitskammer, der Schleusen und der Verdichteranlagen,
  • Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1 DruckLV (Krankendruckluftkammern, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen).

 

§ 3 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung - DruckLV).

§ 3 DruckLV

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Fax: 04836 / 9 90 - 40

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Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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