Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Kurztext
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 2-7 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Ablehnungsbescheid der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation Widerspruch einlegen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de
Postanschrift:24040Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48