Wohngeld & Sozialleistungen
Manchmal reicht das Einkommen nicht aus, um Miete, Energie, Kinderbetreuung oder andere laufende Kosten zu decken. In solchen Fällen können Wohngeld und Sozialleistungen eine wichtige Hilfe sein. Jeder kann in eine außergewöhnliche Lebenssituation kommen und kurzfristig oder langfristig auf Hilfe angewiesen sein.
Hier erfahren Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie einen Antrag stellen können.
Sie wohnen zur Miete? Und die Kosten sind alleine nicht mehr zu stemmen?
- Erstantrag zum Mietzuschuss
(link: Wohngeld Mietzuschuss Erhöhung beantragen)
Sie wohnen zur Miete und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen. - Fortführung der Leistung beantragen
(link:Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistung beantragen)
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten können Sie frühstens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Antrag auf Weiterleistung stellen. - Mitteilungspflicht bei einer wesentlichen Änderung der Belastungen
(link: Wohngeld Mietzuschuss wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen)
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. - Erhöhung beantragen (Wohngeld Mietzuschuss Erhöhung beantragen)
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation verschlechtert hat, sich Ihre Miete erhöht hat oder sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder geändert hat, können Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen.
Sie wohnen in ihrem Eigenheim? Und die Kosten wachsen Ihnen über den Kopf?
- Erstantrag zum Lastenzuschuss (Wohngeld Lastenzuschuss erstmalig oder neu beantragen)
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen und bewohnen Ihr eigenes Wohneigentum? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen. - Fortführung der Leistung beantragen (Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistung beantragen)
Wenn Sie bereits einen Lastenzuschuss erhalten, können Sie frühstens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Antrag auf Weiterleistung stellen. - Meldepflicht bei einer wesentlichen Änderung der Belastungen (Wohngeld Lastenzuschuss wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen)
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. - Erhöhung beantragen (Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhung beantragen)
Erhalten Sie bereits einen Lastenzuschuss und haben sich Ihre finanziellen Belastungen erhöht, das Einkommen verringert, oder es hat sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder geändert, dann können Sie einen Antrag auf Erhöhung Ihres Lastenzuschusses stellen.
Sie suchen andere Leistungen? Besuchen Sie den Zuständigkeitsfinder und finden Sie heraus welche Leistungen wir noch anbieten.
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein?
Sie haben eine Sozialwohnung gefunden, benötigen dafür aber einen Wohnberechtigungsschein?
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung – wir helfen Ihnen weiter.
Aktuell benötigen wir einen Antrag auf dem offiziellen Antragsformular. Wenn Sie das Formular benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Anschließend übersenden wir Ihnen den Antrag gerne auf dem Postweg.
Füllen Sie alle Informationen aus und schicken Sie diese an uns zurück. Wir prüfen den Antrag anschließend und geben Ihnen wieder Bescheid.
Wie bekomme ich Ermäßigung für Kindergarten oder Kitabetreuung?
Die Kosten für Kindergarten oder Kita können eine finanzielle Belastung sein. In vielen Fällen ist eine Ermäßigung oder Befreiung möglich.
Füllen Sie bitte das folgende Formular (Formulare - Amt Eider) aus und senden Sie es einfach per Mail oder alternativ per Post an uns zurück.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an zu unseren Öffnungszeiten des Amtes.
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48