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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sie können sich Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Beamtentätigkeit in Schleswig-Holstein anerkennen lassen und entsprechend beantragen.

Unterscheidet sich Ihre Berufsqualifikation, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben, nicht wesentlich von der Qualifikation des erforderlichen Berufsweges der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein, so können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und entsprechend beantragen.

Die Prüfung kann in den nachfolgenden Fachrichtungen erfolgen

  • Agrar- und umweltbezogene Dienste
  • Allgemeine Dienste
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Bildung
  • Gesundheits- und soziale Dienste
  • Justiz
  • Technische Dienste
  • Steuerverwaltung
  • Wissenschaftliche Dienste

Hinweis: In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.

Kurztext

Wer eine Beamtentätigkeit in Schleswig-Holstein ausüben möchte, kann seine ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und dies entsprechend beantragen.

 

Bitte wenden Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner.

 

Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung. Nutzen Sie hierfür am besten den Online-Antrag des einheitlichen Ansprechpartners. Alternativ können Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich, oder persönlich einreichen.

Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.

Die Prüfung erfolgt nach festgelegten formalen Kriterien (vor allem Inhalt und Dauer der Ausbildung). Ihre Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen (vor allem Fort- und Weiterbildungen).

Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Werden wesentliche Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, enthält dieser Bescheid auch Informationen darüber, worin diese Unterschiede bestehen und wie Sie diese ausgleichen können.

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der gewählten Laufbahn.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Dem Antrag sind Bescheinigungen über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Dies können sein:

  • erworbenen Ausbildungsnachweise
  • Bescheinigungen über Dauer und Art bisher ausgeübter für die Laufbahn relevanter beruflicher Tätigkeiten
  • eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Ausbildungsnachweise berechtigen
  • Nachweise, aus denen die Ausbildungs- oder Studieninhalte und die Ausbildungsdauer für die Berufsqualifikation hervorgehen
  • gegebenenfalls Erklärung, welche Tätigkeit auf Grundlage der Ausbildungsnachweise in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird
  • gegebenenfalls Erklärung, ob die Anerkennung zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist
  • gegebenenfalls Erklärung, für welche Laufbahn die Anerkennung beantragt wird

Sie sind verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt

§ 16 Landesbeamtengesetz (LBG)

§§ 30 -38c Allgemeine Laufbahnverordnung Schleswig-Holstein (ALVO)

Art. 3 Abs. 1 a Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

 

Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung mittels Online-Antrag über die einheitlichen Ansprechpartner beantragen.

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

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Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

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IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

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Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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