Schiedsamt

Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Bei Bedarf finden Sie hier Kontakte, gesetzliche Vorgaben und Broschüren.

Die auf den nächsten Seiten aufgelisteten Schiedspersonen sind für bestimmt Bezirke zuständig.

Der Bezirk Hennstedt: ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Bergewöhrden, Delve,Fedderingen,Glüsing,Hennstedt, Hollingstedt, Kleve, Linden, Norderheistedt, Schlichting, Süderheistedt, Wiemerstedt,und Wallen.

Der Bezirk Lunden ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Groven, Hemme, Karolinenkoog, Krempel, Lehe, Lunden, Rehm-Flehde-Bargen und St. Annen.

Der Bezirk Tellingstedt ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Dellstedt, Dörpling, Gaushorn, Hövede, Pahlen, Schalkholz, Süderdorf, Tielenhemme, Welmbüttel, Westerborstel.

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