In diesem Bereich der Webseite wollen wir Ihnen nützliches in Bezug auf den Verkehr sowie ÖPNV im Amtsbereich zur Verfügung stellen. Dieser Bereich wird demnächst noch weiter ausgebaut.

 

kennzeichen heide

 

 

Nützliche und wichtige Hinweise:

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich bei Bedarf ein Kennzeichen bei der Kfz.-Zulassungsbehörde des Kreises Dithmarschen per Internet reservieren.

Zu beachten ist, dass es von der Länge des Kennzeichens der Zulassungsbehörde (HEI) abhängt, welche Kombinationen vergeben werden können.

Für PKW und LKW stehen vier- bis fünfstellige Buchstaben- / Zahlenkombinationen (Erkennungsnummern) zur Verfügung.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen (H).

NEU! - Einführung neuer Motorradkennzeichen zum 07.04.2011 - NEU!
mit Wirkung vom 07.04.2011 wurden neue Kennzeichenformate für Motorräder eingeführt. Dadurch ist jetzt die Prägung von Kennzeichenschildern in einer Mindestgröße von 180 mm x 200 mm möglich. Diese Kennzeichengröße kann auch mit einer 4-stelligen Erkennungsnummer (z. B. HEI mit 2 Buchstaben und zwei Ziffern) erreicht werden.
Das gilt auch für Saisonkennzeichen.

Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA u. SS werden bundesweit nicht vergeben; in Dithmarschen das „L" nicht.

Das Wunschkennzeichen bleibt 60 Tage für Sie reserviert.

Die Reservierung erlischt automatisch, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen wird bzw. nicht innerhalb dieser Frist telefonisch eine Verlängerung bei der Zulassungsbehörde beantragt wird.

Die Kosten hierfür betragen 12,80 € und werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Jedes Kennzeichen kann - und sei es noch so beliebt - nur einmal zugelassen werden. Bitte lassen Sie die Kennzeichen erst nach der Zulassung prägen.

Im Interesse aller Kundinnen und Kunden bitten wir Sie darum, nicht mehr Kennzeichen zu reservieren, als Sie für Ihren persönlichen Bedarf benötigen. Bitte geben Sie bei der Reservierung immer Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Anonym reservierte Kennzeichen werden auf entsprechendem Wunsch, auch vor Ablauf der Reservierungsfrist anderweitig vergeben.

Die technischen Voraussetzungen und Hilfe bei der Lösung von Problemen bei der Nutzung der Anwendung finden Sie im letzten Absatz.

Saisonkennzeichen

Für Saisonkennzeichen gilt die Besonderheit, dass die Erkennungsnummer aus nicht mehr als insgesamt 4 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen dürfen, weil für die Einprägung des ausgewählten Betriebszeitraumes (z.B.: 04 - 10) am rechten Schilderrand zwingender Platzbedarf erforderlich ist. der Betriebszeitraum muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate betragen.

Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Die Prägung neuer Kennzeichenschilder ist aber in jedem Fall erforderlich.

Bei Änderung des Betriebszeitraumes muss auch ein neues Schild angefertigt werden.

Oldtimerkennzeichen (H)

Für historische Fahrzeuge, also Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand, gilt die Besonderheit, dass die Erkennungsnummer aus nicht mehr als insgesamt 4 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen dürfen, weil am Ende des amtlichen Kennzeichens ein „H" eingeprägt wird.

Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Die Prägung neuer Kennzeichenschilder ist aber in jedem Fall erforderlich. 

Eine Kombination aus Saison- und historischem Kennzeichen ist nicht möglich. 

Problemlösungen:

Bei Verwendung des Acrobat Reader in der Version 6.0 ist der Ausdruck der Reservierungsbestätigung leider nicht möglich. Sie sollten sich dann das Kennzeichen notieren.

In der Version 6.01 ist der Ausdruck möglich.

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde

Kreis Dithmarschen
Stettiner Straße 30
D-25746 Heide

Montag bis Freitag: 07.30  bis 12 Uhr

Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

Copyright (c) by Kreis Dithmarschen

Energiesparen............. „Was kann ich tun?“

Hierzu gibt es verschiedene Broschüren und Flyer, die wir zum Download bereitstellen. Diese Informationen haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Kreis Dithmarschen hält hier weitergehende Informationen für Sie bereit und hat gleichzeitig entsprechende Links zu den Förder- und Beratungstellen auf seiner Webseite gesetzt. Hier die wichtigste Broschüre, aus der hervorgeht wer überhaupt förderwürdig sein wird:

pdfEnergieberatung Kreis Dithmarschen.pdf413.1 KB

In diesem Bereich des Webauftrittes erhalten Sie Informationen zu vielen Dingen des Bauen und Wohnens im Amtsbereich. Wir werden diesen Service weiter ausbauen damit Sie umfassend informiert werden. Egal ob Sie im Amtsbereich Bauen wollen, einen andere Mülltonne wünschen oder aber einen Fahrplan des ÖPNV suchen. Sollte Ihnen auffallen, dass noch etwas fehlt, dann nehmen Sie über unser Kontaktformular gerne Kontakt mit uns auf.

Eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist für alle Städte und Gemeinden auch im ländlichen Raum für die
soziale, bevölkerungspolitische und wirtschaftliche Entwicklung unabdingbar. Auch in Gemeinden mit einer
Breitbandversorgung ergeben sich Probleme hinsichtlich der verfügbaren Bandbreite, insbesondere im gewerblichen
und sogar im industriellen Bereich. Der Kreis Dithmarschen hat deshalb die Federführung für eine Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Dithmarschen übernommen:

Regionalkonferenzen – Breitband-Zweckverband Dithmarschen (Mai 2011):
Über die Breitband-Lenkungsgruppe aus Mitarbeitern der Leitungsebene in den sechs Ämtern und zwei amtsfreien
Städten im Kreis Dithmarschen sind drei Regionalkonferenzen für alle Kommunen im Kreisgebiet zum Thema Breitbandversorgung und Gründung eines Breitband-Zweckverbandes Dithmarschen (BZV Dithmarschen) durchgeführt
worden. Es bestand auf allen drei Veranstaltungen Konsens, dass eine Verbesserung der Breitbandversorgung
dringend und schnellstmöglich erforderlich ist.

Wirtschaftlichkeitsstudie (2010):

Die Kreisverwaltung hat auf Basis der Bedarfs- und Machbarkeitsstudien eine Wirtschaftlichkeitsstudie erstellen
lassen, mit dem Ergebnis, dass von den untersuchten Alternativen ein FTTH- (Fibre to the Home = Glasfaserkabel
bis in jede Wohnung) Ausbau unter Berücksichtigung langer Refinanzierungszeiträume, zum Beispiel über einen
kommunalen Breitband-Zweckverband, schon bei einer Mindest-Anschlussquote von etwa 32 % am
wirtschaftlichsten ist. 

Bedarfs- und Machbarkeitstudien (2009 / 2010):
In der Kreisverwaltung und den sechs Ämtern und zwei amtsfreien Städten des Kreises sind Breitbandbeauftragte
ernannt worden. Für alle 114 amtsangehörigen Kommunen des Kreises sind über die Ämterebene Bedarfs- und Machbarkeitsstudien erstellt worden. Die beiden amtsfreien Städte Brunsbüttel und Heide sind nach eigenen
Angaben ausreichend versorgt.   

Informationsveranstaltungen / Unterlagen (2008 – 2010):
Der Kreis Dithmarschen hat mehrere Informationsveranstaltung mit Referaten zum Thema Breitbandversorgung
und -förderung für den Kreis Dithmarschen veranstaltet. Auf der ersten Veranstaltung konnten die Teilnehmer auf
einer integrierten Informationsbörse mit Beratern Kontakt aufnehmen und sich bei mehreren Firmen über alternative Breitbandtechnologien informieren. Aus der Veranstaltung ist ein Leitfaden für die Städte, Ämter und Kommunen
im Kreis über die Vorgehensweise zur Verbesserung der Breitbandversorgung entwickelt worden.     > mehr

Alternativen zu DSL (2008, überarbeitet 2011):
Auf der Basis des 1. Breitbandforums am 04.10.2007 in Kiel sind Unterlagen in Kurzform für alternative Lösungen 
für eine Breitbandversorgung zusammengestellt worden. Sie enthalten neben einer technischen Darstellung eine Anbieterübersicht und Beispiele für bereits bestehende Lösungen. Die Unterlage wurde 2011 überarbeitet.

Die Bundes- und Landespolitik setzt zur Verbesserung einer flächendeckenden Breitband-Grundversorgung mit
mindestens 2 MBit/s Bandbreite im Download (Datenempfang) verstärkt auf eine Funkversorgung mit der neuen
LTE-Technik, die ab Anfang 2011 verfügbar sein soll.

Erhebung (2007/2008):
Das Ergebnis einer Erhebung zum DSL-Versorgungsstand im Kreis zeigt, dass nur 41 % der Städte und Gemeinden
ihre Versorgung als gut bezeichnen, 59 % dagegen sind gar nicht, nur teilweise oder schlecht mit DSL-Breitband
versorgt.

Beihilfen und Zuschüsse (Förderung):

Bei einer Breitband-Unterversorgung (Grenzwert 2 Mbit/s) können die betroffenen Kommunen Beihilfen
für eine Verbesserung der Breitbandversorgung gewähren, was jedoch im Rahmen der Beihilferegelungen
der EU an enge Rahmenbedingungen gebunden ist.

Für kommunale Beihilfen zur Verbesserung der Breitbandversorgung hat das Land Schleswig-Holstein
im Rahmen einer bundesweiten Breitband-Förderkulisse die Fördermodalitäten (Zuschüsse) in eine
Breitbandrichtlinie (2008) umgesetzt.

Die Rahmenbedingungen für Beihilfen und die Fördermöglichkeiten sind seit Inkrafttreten der Breitbandrichtlinie
auf der Basis geänderter, neuer und erweiterter EU-Notifizierungen zum Beispiel für die Leerrohrförderung mehrmals
angepasst und ergänzt worden.

Allgemeine Informationen und Hinweise
zum Thema Breitband erhalten Sie auf den Internetseiten:

Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH)
http://www.bkzsh.de/   

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (MWV)
http://www.breitband.schleswig-holstein.de/  

Ansprechpartner und die jeweiligen Ergebnisse usw. finden Sie auf der Seite des Kreises Dithmarschen.

Copyright (c) Text liegt beim Landkreis Dithmarschen

 

 

Verkehrsmeldungen

Hier haben Sie die Möglichkeit verschiedene Verkehrsmeldungen abzufragen:

Verkehrsticker

 

 

 

Übersichtskarte

 

Stauabfrage

 

Baustellenabfrage

 

Die Abfälle im Amtsbereich werden von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbH entsorgt. Die Abfuhrtermine sowie Informationen zu Sonderabfällen usw. bekommen Sie auf der Homepage.

 

 

Der Landkreis Dithmarschen hat sich dem Pendlerportal angeschlossen.

So haben Sie die Möglichkeit, sich Fahrgemeinschaften anzuschliessen bzw. anzubieten.

 

Wir informieren Sie auf dieser Seite über alles zu den Themen Bauen und Wohnen im Amt Kirchspielslandgemeinen Eider.
Ebenso erhalten Sie alle nötigen Informationen zur Entwicklung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden,
den Wirtschaftsstandorten und dem Denkmalschutz im Amt.

 

 

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung eines Amtes oder Gemeinde.

Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung (=Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet) und verbindliche Bauleitplanung (=Bebauungsplan für Teilgebiete).

Außerdem werden die grundsätzlichen Entwicklungsperspektiven im Landschaftsplan dargestellt, der wie der Flächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet umfasst.

Alle Pläne werden durch den Geschäftsbereich IV erarbeitet und durch die jeweilige Ratsversammlung beschlossen.

Bei Fragen zu Bauanträgen / Baugenehmigungen, zur Überprüfung von baulichen Anlagen oder zu Auskünften aus den Bauakten („Akteneinsicht“) wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.

Das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider ist ein be­deu­ten­der Pro­duk­ti­ons­stand­ort
in Schles­wig Hol­stein. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen ein einzigartiges
Wirtschaftsprofil vor und halten wertvolle Tipps für Unternehmer und Arbeitnehmer bereit.

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