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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wer geerbt hat, benötigt häufig einen Erbschein, um über das Erbe verfügen zu können.

Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn

  • keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
  • ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches Testament vorliegt,
  • der Inhalt der letztwilligen Verfügung nicht eindeutig ist.

Der Erbschein muss beantragt werden. Da grundsätzlich eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, sollten Sie sich dazu persönlich an eine Notarin/einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.

Insbesondere bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden belegt werden.

 

An das Nachlassgericht (Amtsgericht).

Gerichtsverzeichnis

 

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG). Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Zum Nachweis der Erbfolge (für alle in Betracht kommenden Angehörigen) werden insbesondere benötigt:

  • Geburtsurkunde,
  • Sterbeurkunde,
  • Heiratsurkunde,
  • gegebenenfalls Auszüge aus dem Familienbuch beziehungsweise aus dem Personenstandsregister,
  • Personalausweis.

 

§ 2353 BGB + §352, 352b - e FamFG

 

Wenn Sie den Erbschein nur für die Berichtigung des Grundbuchs benötigen, sollten Sie dies dem Nachlassgericht von vornherein mitteilen. Insbesondere wenn die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag beruht, kann es nämlich genügen, wenn Sie anstelle des Erbschein das Testament/den Erbvertrag und die Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung des Testaments beziehungsweise Erbvertrags vorlegen. Erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen, so kann es allerdings die Vorlegung eines Erbscheins verlangen.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Domstraße 1 25704 Meldorf
Tel: +49 4832 87-0Fax: +49 4832 87-1111E-Mail: verwaltung[at]ag-meldorf.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGMeldorf

Postanschrift:25697Meldorf


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

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VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

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Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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