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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Kurztext

  • Feststellung einer Behinderung beantragen
  • von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
  • bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
  • eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:
    • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflosigkeit
    • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
    • GL – Gehörlosigkeit
    • BL – Blindheit
    • TBL – Taubblindheit
  • Voraussetzungen
    • länger als 6 Monate lange gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
    • Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt
  • erforderliche Unterlagen
    • wenn vorhanden, Nachweise über den Grad der Behinderung
    • wenn vorhanden, medizinische Gutachten
    • gegebenenfalls Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht
    • gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt gegebenenfalls die Bescheidung des Grads der Behinderung und etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung
  • zuständig: örtliche Behörde
  • Zuständig: Landesamt für soziale Dienste

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

 

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

 

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.

Informationen für Menschen mit Behinderung

 


Ansprechpartner

Neue Anlage 9 25746 Heide
Tel: +49 481 6960Fax: +49 481 636199E-Mail: post.hei[at]lasg.landsh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

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IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
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VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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