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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein berät Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen.

In Schleswig-Holstein können Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen, Beratung erhalten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als übergreifende/n, unabhängige/n Ansprechpartner/in wenden, die oder der in Grundsatzfragen Auskünfte erteilt.

Neben der Beratung, bei denen Einzelpersonen konkrete Unterstützung erhalten, ist die oder der Landesbeauftragte auch für die Beratung der Landesregierung und den Landtag in Fragen zum Thema Behinderung zuständig. Des Weiteren arbeitet sie oder er mit Vereinen, Verbänden und kommunalen Vertretungen der Menschen mit Behinderung zusammen.

 

An die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein.

 

Keine

 

Keine

 

Klären Sie gegebenenfalls mit der oder dem Landesbeauftragten vorab, ob und welche Unterlagen benötigt werden.

 

In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.

Nicht tätig wird die oder der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit der Angelegenheit befasst ist.
Ebenfalls wird die oder der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Sie oder er überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Karolinenweg 1 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1620E-Mail: lb[at]landtag.ltsh.de

Postanschrift: Postfach 712124171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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