Futtermittelkontrolle
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Futtermittelkontrolle
Produkt begleitende amtliche Überwachung von Futtermitteln auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von rund 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei rund 66 Mio. Tonnen jährlich, was ungefähr dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln - kurz: Futtermittelkontrolle - soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
- An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600Fax: +49 4321 904-619E-Mail: info[at]lsh.landsh.de
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
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