Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sofern eine Person aus Krankheits- oder Altersgründen eine Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, kann ihr vom zuständigen Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

Einer Person, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr selbst regeln kann, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellen. Im Vordergrund stehen die Wünsche und das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Solange ein Mensch hierzu in der Lage ist, bestimmt er selbst darüber, ob, in welchem Umfang und von wem er betreut werden möchte oder nicht. Betreuerinnen und Betreuer können je nach Umfang der erforderlichen Betreuung ehrenamtlich oder beruflich tätig sein.

Das gesetzliche Leitbild sieht in erster Linie ehrenamtliche rechtliche Betreuungen vor. Das bedeutet, dass Verwandte oder Bekannte der hilfsbedürftigen Person oder engagierte Bürgerinnen oder Bürger die Rolle der Betreuerin oder des Betreuers übernehmen. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt. Häufig sind dies beispielsweise Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten oder die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Betreuerinnen und Betreuer besprechen mit der betroffenen Person die zu regelnden Dinge und erfragen die Wünsche der Person. Sie sind aber nicht dafür zuständig, für zu betreuende Menschen einzukaufen, Fahrdienste zu übernehmen oder Pflege zu leisten. Vielmehr sorgen sie dafür, dass diese Dinge und gleichzeitig auch wichtige behördliche Angelegenheiten geregelt, Anträge gestellt und Entscheidungen getroffen werden.

Als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer haben Sie bestimmte Aufgaben und Pflichten. Sie müssen persönlich geeignet sein und bei Ihrer Tätigkeit die Wünsche und Interessen der hilfsbedürftige Person berücksichtigen. Auch müssen Sie dem Betreuungsgericht in bestimmten Abständen über Ihre Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person berichten.

 

Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.

 

Anregungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung können jederzeit formlos bei den Betreuungsgerichten an den Amtsgerichten erfolgen.

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung

 


Ansprechpartner

Domstraße 1 25704 Meldorf
Tel: +49 4832 87-0Fax: +49 4832 87-1111E-Mail: verwaltung[at]ag-meldorf.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGMeldorf

Postanschrift:25697Meldorf


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt