Geschäftsbereich II

Zahlreiche Aufgaben werden hier erledigt.

Die Finanzabteilung bildet das Herzstück der Amtsverwaltung, denn nahezu sämtliche Geschäftsvorfälle unserer 34 Gemeinden und des Amtes haben einen Geldfluss zur Folge.

Es werden folgende Bereiche untergliedert:

In der Haushalts-und Finanzplanung werden beispielsweise alle Erträge und Aufwendungen für jedes Haushaltsjahr und die nachfolgenden Finanzplanjahre errechnet und im Haushaltsplan zusammengefasst. Auch die Erstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen wird in diesem Bereich vorgenommen.

Die Geschäftsbuchhaltung bearbeitet die Ein- und Ausgangsrechnungen sowie die Pflege des Vermögensbestandes über die Anlagenbuchhaltung.

Die Amtskasse ist für die zahlungsmäßige Abwicklung aller Geschäftsvorfälle verantwortlich. Auch die Mahnung und Vollstreckung von Forderungen wird hier betreut.

Gemeindliche Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer werden neben den Friedhofsgebühren von der Steuerabteilung berechnet und erhoben.

Für kostenrechnende Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Abwasserbeseitigung und Freibäder werden entsprechende Abgaben erhoben.

Hier geht es direkt zu Ihren Ansprechpartnern im Geschäftsbereich II.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben stets ein offenes Ohr für ihre Wünsche und Anregungen.

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