Ablesung der Zwischenzähler für Wasser
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit einem Zwischenzähler (z.B. Gartenwasserzähler/Außenzähler) in den Gemeinden:
- Dellstedt
- Delve
- Dörpling
- Norderheistedt
- Pahlen
- Rehm-Flehde-Bargen
- Tellingstedt
- Welmbüttel
- Westerborstel
- Wrohm
werden gebeten, den aktuellen Zählerstand bis zum 01. Oktober 2026 mitzuteilen.
Die Meldung kann bequem über den QR-Code oder hier erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Berücksichtigung der gemeldeten Wassermengen dürfen nur geeichte Kaltwasserzähler verwendet werden. Die Eichfrist beträgt 6 Jahre.
Zähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, oder später eingehende Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

