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Sie möchten eine Berechtigung als Prüferin oder Prüfer erhalten oder erneuern? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen theoretischen Lehrgang anmelden und eine Ausbilderin oder einen Ausbilder für Ihre praktische Prüfung vorschlagen.

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Leistungsbeschreibung

Theoretische Standardisierung:

Der theoretische Teil des Lehrgangs für Prüferinnen und Prüfer wird als zweitägiger Präsenzlehrgang im Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig durchgeführt.

Während im Modul 1 allgemeine Grundlagen vermittelt werden, sind die Inhalte des Moduls 2 prüferkategoriespezifisch, wobei einzelne Kategorien zusammengefasst werden. Eine Übersicht der Module und Termine finden Sie auf der Internetseite des LBA.

Im Anschluss an die Teilnahme an dem Lehrgang erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Praktische Standardisierung:

Für die praktische Prüfung zum Erwerb oder Erweiterung einer Prüferberechtigung können Sie einen Vorschlag zur Bestimmung einer Prüfer-Ausbilderin oder eines Prüfer-Ausbilders einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung zur theoretischen Standardisierung oder für den Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders oder einer Prüfer-Ausbilderin für die praktische Prüferstandardisierung können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

für die Anmeldung zur praktischen Standardisierung:

  • Nachweis zur Teilnahmebescheinigung der theoretischen Standardisierung, sofern die Standardisierung nicht beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert wurde.
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die theoretische Prüferstandardisierung muss vor der praktischen Prüferstandardisierung abgeschlossen sein.

Teaser

Sie möchten eine Berechtigung als Prüferin oder Prüfer erhalten oder erneuern? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen theoretischen Lehrgang anmelden und eine Ausbilderin oder einen Ausbilder für Ihre praktische Prüfung vorschlagen.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Fluglizenz oder Prüferberechtigung oder Sie füllen die Anmeldung als Vertretung aus.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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