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Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). 
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt. 
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall. 
Spontanversammlungen sind verboten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI. 
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.

Online-Antrag: 
-    Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben 
-    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab 
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid. 

Antrag per Post oder Fax: 
-    Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus. 
-    Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Antrag mit Angaben zu: 

  • Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
  • Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
  • genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
  • Thema
  • Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden

Teaser

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Voraussetzungen

keine

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     
-    Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Rechtsbehelf

-    Klage vor dem Verwaltungsgericht

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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