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Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Teaser

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Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Freiwilligenmeldung als Wahlhelfer:in
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Wahlberechtigung
  • Nachweis des Mindestalters 
  • Nachweis des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts 
  • Gegebenenfalls Erklärung zur Nichtausschließung vom Wahlrecht (formlose schriftliche Erklärung)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Schulungsteilnahme für Wahlvorstände 

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. 

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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