Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verwendungsnachweis
  • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Rechtsbehelf

entfällt

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt