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Die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetragenen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Sorte läuft aus? Dann können Sie beim Bundessortenamt (BSA) eine Verlängerung der Zulassung beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.

Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular („Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung“) aus.
  • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie 
    • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und 
    • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Per Post oder per Fax:

  • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken. 

Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Verlängerung der Sorte oder Nutzung des Formulars auf der Internetseite des BSA.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Teaser

Die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetragenen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Sorte läuft aus? Dann können Sie beim Bundessortenamt (BSA) eine Verlängerung der Zulassung beantragen.

Voraussetzungen

  • Das BSA hat die Sorte bereits zugelassen.
  • Die registerlichen Voraussetzungen werden erfüllt, das heißt, die Sorte ist noch unterscheidbar, homogen und beständig.  
  • Die Anbau- und Marktbedeutung rechtfertigt eine Verlängerung oder die Verlängerung ist zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen erforderlich.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundessortenamt (BSA)

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein 
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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