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Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

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Leistungsbeschreibung

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
    • förderfähigen Kraftfahrzeugen,
      • die in Deutschland
      • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.

Gefördert werden:

  • bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
  • sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen und digital zu befüllen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Das Kontrollformular drucken Sie aus, unterschreiben es und scannen dieses anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Kontrollformular
  • gegebenenfalls Änderungsmitteilung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Teaser

Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Halterinnen und Halter
  • Leasingnehmende und Mieter

von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind

  • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz

Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland

  • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sein und
  • für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

Zweckbindung

Die Abbiegeassistenzsysteme sind zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Jede Abweichung hiervon während der Zweckbindungsfrist müssen Sie dem BALM umgehend anzeigen. Dazu zählen:

  • technische Abschaltung
  • Ausbau
  • Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Kraftfahrzeuges
  • vorzeitiges Beenden von Leasing oder Mietverträgen
  • Nichtverwendung aus anderen Gründen

Eine nicht zweckentsprechende Verwendung kann zur Teilaufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Teilrückzahlung der gewährten Zuwendung führen.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides; eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist auf Antrag möglich. Bis zu diesem Termin haben Sie spätestens die Maßnahme durchzuführen und den Verwendungsnachweis vorzulegen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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