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Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft ein Projekt um? Dafür können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern.

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Leistungsbeschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine Entwicklungspartnerschaft umsetzen und dafür eine finanzielle Förderung vom BMZ erhalten, können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern. Die Anforderung stellen Sie schriftlich an das BMZ.

Ihr Projekt muss bewilligt sein und begonnen haben. Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zahlungen sind in Ihrem Zuwendungsbescheid festgelegt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online oder per E-Mail beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Dateien hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail anfordern:

  • Sie senden Ihren formlosen ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per EMail an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bestandskräftiger Bewilligungsbescheid

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft ein Projekt um? Dafür können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwal­tungsgericht

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und werden im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (EPW) vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
  • Sie haben einen bestandskräftigen Bewilligungsbescheid, das heißt Ihr Bescheid ist nicht anfechtbar.
  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Ihr Projekt muss begonnen haben.

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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