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Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.
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Kein Problem:
Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Sie möchten praktische Prüfungen für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen im Rahmen der Ausbildung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) durchführen? Dann müssen Sie dem Prüfer-Pool der entsprechenden ATO zugeordnet sein.
Der Prüfer-Pool ist eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer ATO berechtigt sind. Diese Liste ist tagesaktuell.
Die Eintragung in den Prüfer-Pool berechtigt Sie für die Abnahme von praktischen Prüfungen zum Erwerb
- der Berufspilotenlizenz (CPL),
- der Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL),
- einer Instrumentenflugberechtigung (IR).
Wenn Sie in den Prüfer-Pool eingetragen sind und sich Ihre Daten ändern, können Sie die Änderung oder Löschung dieser Eintragung beantragen.
Verfahrensablauf
Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular FV.GP-Prüferbestimmung-01/1 (Rev. 1) (Interessenbekundung)
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Teaser
Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.
Voraussetzungen
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Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
- Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48