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Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Herstellung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
  • bei einem Spielfilm: Drehbuch
  • bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
  • bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
  • bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
  • Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe
  • Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
  • Director‘s Note oder Regiekommentar
  • Producer‘s Note oder Produktionskommentar
  • Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des
  • Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
  • Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
    • Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Finanzierungsplan
    • Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
  • bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
  • bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
  • gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
  • Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
  • Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
  • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils) 
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
    • Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Teaser

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn

  • Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
  • ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
  • der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
  • die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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