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Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:

  • Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular zur Mittelanforderung
  • Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.

Teaser

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
  • Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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