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Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

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Wenn Sie ein Wärmenetz betreiben oder Wärme über ein Wärmenetz an Dritte liefern, müssen Sie Ihre Preisdaten melden.

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Leistungsbeschreibung

Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.

Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:

  • 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
  • 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
  • 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
  • 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh

Teaser

Wenn Sie ein Wärmenetz betreiben oder Wärme über ein Wärmenetz an Dritte liefern, müssen Sie Ihre Preisdaten melden.

Verfahrensablauf

  • Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
  • Sie suchen oder ergänzen das jeweilige Netz und tragen die Preise zu den Verbrauchsfällen ein.
  • Anschließend speichern Sie Ihre Angaben.
  • Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (LKartB E)

Voraussetzungen

Es werden mindestens zehn Anschlüsse beliefert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Preisdaten sind erstmals am 01. Oktober 2025 zu melden. Bei einer Änderung der gemeldeten Preisdaten ist die Änderung spätestens an demjenigen Tag mitzuteilen, an dem die Änderung wirksam wird.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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