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Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein verloren haben oder anderweitigen Ersatz benötigen, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraße verloren haben oder anderweitigen Ersatz benötigen, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.

Sie können außerdem Ihre alte Fahrerlaubnis in eine Sportbootführerscheinkarte umleiten, Namensänderungen vornehmen oder Auflagen streichen lassen. Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf.
  • Wählen Sie den Antrag auf Ersatzausfertigung des Sportbootführerscheins aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Postalischer Antrag:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
    • Deutscher Motoryachtverband e. V.
    • Deutscher Segler-Verband e. V.  
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wenn möglich: Kopie des Führerscheins, der ersetzt werden soll, mit Angaben zu Ort und Datum der Prüfung
  • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsporto
  • gegebenenfalls Kopie der Namensänderungsurkunde

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein verloren haben oder anderweitigen Ersatz benötigen, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.

Voraussetzungen

  • Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins

Was sollte ich noch wissen?

  • Dieser Antrag gilt auch für die erstmalige Ausstellung einer Sportbootführerscheinkarte.
  • Dieser Antrag gilt nicht für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
  • Dieser Antrag gilt nicht
    • bei Umschreibung einer amtlichen Berechtigung oder Befähigung zum Führen von Fahrzeugen der Personen- oder Güterbeförderung oder
    • einer amtlichen Berechtigung, die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als gleichwertig anerkannte Fahrerlaubnisse anerkannt wurde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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