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Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

  • Kontaktdaten,
  • Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
  • Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch

  • eine bestehende Anerkennung verlängern,
  • Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
  • die Anerkennung aufheben lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden

Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

Online-Erklärung:

  • Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Erklärung per Post:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular

Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis (Kopie),
    • Reisepass (Kopie) oder
    • Aufenthaltstitel (Kopie).
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

Teaser

Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Voraussetzungen

Stellen:

  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen  für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:

  • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
  • Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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