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Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.

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Leistungsbeschreibung

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Berechtigte Institutionen wie Entnahmekrankenhäuser können auf Ihre Erklärung zugreifen, wenn geklärt werden muss, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe spenden möchten.

Wenn Sie bereits Ihre Erklärung abgegeben haben, können Sie diese im Organspende-Register abrufen. Dazu benötigen Sie die Erklärungs-ID, die Sie nach Ihrer erstmaligen Erklärung als PDF herunterladen konnten und per E-Mail erhalten haben. Die Erklärungs-ID ist eine siebenstellige Kombination aus Nummern und Zeichen. Nach Abruf Ihrer Erklärung haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern oder zu löschen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Teaser

Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Erklärung im Organspende-Register online abrufen:

  • Rufen Sie das Organspende-Register auf und wählen Sie "Erklärung abrufen" aus.
  • Sie müssen sich identifizieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
    • Auf dem Smartphone: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp, die Ihr elektronisches Ausweisdokument ausliest.
    • Auf dem Computer: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp und einem Smartphone oder Kartenlesegerät, das Sie an den Computer anschließen. Das Smartphone mit AusweisApp oder das Kartenlesegerät liest Ihr elektronisches Ausweisdokument aus.
  • Geben Sie Ihre siebenstellige Erklärungs-ID ein. Im Anschluss können Sie Ihre Erklärung einsehen, ändern und löschen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben.
  • Sie haben Zugriff auf Ihre Erklärungs-ID, die Sie nach Abgabe Ihrer Erklärung erhalten haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eID-Mittel zur Identifizierung
    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • elektronischer Aufenthaltstitel oder
    • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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