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Wenn Sie ein im Inland ansässiger Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt haben, auf Antrag erstatten lassen.

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Leistungsbeschreibung

Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.

Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung des Antrags durch die BZSt an den betreffenden EU-Mitgliedstaat
  • finanzgerichtliche Klage

Teaser

Wenn Sie ein im Inland ansässiger Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt haben, auf Antrag erstatten lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag auf Vorsteuervergütung online im BZSt Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Registrieren Sie sich im BOP.
    • Wenn Sie bereits für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder für das ELSTER-Onlineportal registriert sind, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer".
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Speichern Sie erforderliche Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente lokal in einem separaten Verzeichnis ab.

Benennen Sie die Belege nach ihrer Zuordnung im Antrag.

  • Laden Sie die Belege im Menüpunkt "Anhänge" hoch.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf maximal 5 Megabyte (MB) groß sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Der Mitgliedstaat der Erstattung informiert Sie, ob er Ihrem Antrag zustimmt.

Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt eine Entscheidung über Ihr BOP-Postfach.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein im Inland ansässiger Unternehmer.
  • Sie haben in einem EU-Mitgliedstaat Vorsteuer, das heißt Umsatzsteuer, gezahlt.
  • Im beantragten Zeitraum
    • waren Sie umsatzsteuerpflichtig,
    • haben Sie nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch genommen,
    • haben Sie nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen und
    • haben Sie nicht ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen oder Dienstleistungen erbracht.
  • Ihre beantragte Vergütung beträgt bei einem Erstattungszeitraum
    • von mindestens 3 und höchstens 11 Monaten mindestens 400,00 EUR beziehungsweise den entsprechenden Wert in der Landeswährung oder
    • von 1 Kalenderjahr oder dem letzten Zeitraum des Kalenderjahres mindestens 50,00 EUR.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland"
  • Formular "Anmeldung zur Nutzung des BZSt Online-Portals (BOP) zur authentifizierten Übermittlung von Anträgen auf Vergütung der Vorsteuer"
  • alle für den Antrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Urheber

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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