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Eine Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.

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Leistungsbeschreibung

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf Antrag möglich für

  • Empfänger von Sozialhilfe,
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
  • Asylbewerber,
  • Sonderfürsorgeberechtigte,
  • BAföG-Empfänger und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (die nicht bei den Eltern leben),
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen,
  • Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen,
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Der Rundfunkbeitrag für Schwerbehinderte, die nicht als Empfänger einer der vorgenannten Leistungen von der Zahlungspflicht befreit sind, wird auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt.

Verfahrensablauf:

Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen RF, die von der bisherigen Rundfunkgebühr befreit waren, werden zum 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus den vorgenannten finanziellen Gründen möglich ist. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids.

Wenn Sie mit einem Feststellungsantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neunten Buch - (SGB IX) die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" (= Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht) beantragen, erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem zuständigen Versorgungsamt ein Antragsformular des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ). Dieses Formular können Sie auch online von den Internetseiten des Beitragsservices herunterladen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen leiten Sie dieses möglichst umgehend ausgefüllt und unterschrieben an den Beitragsservice weiter.

Eine Übersicht über die Einzelheiten der Befreiungsgründe und –voraussetzungen und nähere Erläuterungen zur Ermäßigung finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservices.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Anträge / Formulare

Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Beitragsservices zur Verfügung.

Häufig werden die Vordrucke auch von den Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen für Sie bereitgehalten.

An wen muss ich mich wenden?

Das Onlineportal "Der neue Rundfunkbeitrag" ist die erste Anlaufstelle. Dort finden Sie alle erforderlichen Formulare und Onlinehilfen.

Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch, Tel.-Nr. 018 59995 0888, an den Beitragsservice werden.

Teaser

Eine Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung beginnt frühestens mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids über die Sozialleistung oder das RF-Merkzeichen beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird.
Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 21. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2011 S. 345).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich beim Beitragsservice zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.

Für Taubblinde genügt eine ärztliche Bescheinigung.

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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