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Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

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Leistungsbeschreibung

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über die App „BZSt IBAN+“:

  • Laden Sie die App „BZSt IBAN+“ für Apple- oder Android-Smartphones aus dem jeweiligen App-Store.
  • Übermitteln Sie Ihre Bankverbindung in der App an das BZSt.

Über „Mein ELSTER“:

  • Besuchen Sie „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ und melden Sie sich an. 
  • Gehen Sie im Bereich „Mein ELSTER“ auf „Alle Formulare“ und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
  • Folgen Sie den Anweisungen.
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.

Durch Ihre Bank:

  • Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.  

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Teaser

Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Was sollte ich noch wissen?

Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.

Urheber

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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