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Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

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Leistungsbeschreibung

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

  • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
  • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
  • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
  • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

  • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
  • selbst eine betroffene Person sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
  • Personendaten:
    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

  • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

      Welche Gebühren fallen an?

        Verfahrensablauf

        • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
        • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
        • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
        • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
        • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
        • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

        Welche Unterlagen werden benötigt?

        • ausgefüllter Online-Antrag
        • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
          • SSR-Nummer, falls vorhanden
          • Familienname
          • Vorname(n)
          • Geburtsname
          • akademischer Grad, falls vorhanden
          • Geburtsdatum
          • Geburtsort

        Welche Fristen muss ich beachten?

        Es gibt keine Frist.

        Rechtsbehelf

        • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
        • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
          • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
          • Klage

        Teaser

        Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

        Voraussetzungen

        • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
        • Sie sind selbst eine betroffene Person.

        Was sollte ich noch wissen?

        Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

        Urheber

        Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

        Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

        Amt Eider - Amtsverwaltung

        Der Amtsdirektor

        Fon: 04836 / 9 90 - 0
        Fax: 04836 / 9 90 - 40

        Mail:

        Bankverbindungen

        Sparkasse Mittelholstein AG:

        IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
        BIC: NOLADE21RDB

        VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

        IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
        BIC: GENODEF1HUM

        Bürgerbüro in Hennstedt

        Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
        25779 Hennstedt

        Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

        Öffnungszeiten

        Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
        Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
        Mittwochgeschlossen
        Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
        Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

        Außenstellen

        Bürgerbüro in Lunden

        Nordbahnhofstraße 7
        25774 Lunden

        Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

        Öffnungszeiten

        Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        Mittwochgeschlossen
        Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        13:00 Uhr - 17:00 Uhr
        Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

        Bürgerbüro in Tellingstedt

        Teichstraße 1
        25782 Tellingstedt

        Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

        Öffnungszeiten

        Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        Mittwochgeschlossen
        Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
        13:00 Uhr - 17:00 Uhr
        Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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