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Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

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Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

Teaser

Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. 

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Voraussetzungen

  • Ihr Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
  • Inhalt und Umfang Ihres Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, die folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Vortragende und Nachweis über deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Vortragenden zur Lehreinheit
    • Inhalte der Vorträge als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf, zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
     

Welche Gebühren fallen an?

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid.
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren dürfen Sie Lehrgänge für aufsichtsführende Personen nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gewerkespezifischer Fachverband durchführen und müssen diese nicht durch die Behörden anerkennen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Behörde einmal vor Beginn des jeweils ersten Lehrgangs zu informieren. 

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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