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Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.

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Leistungsbeschreibung

Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.

Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.

Teaser

Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beim Land Schleswig-Holstein ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag daraufhin und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.  

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Referat Feuerwehrwesen

Voraussetzungen

Für kommunale Gewässer gilt:

  • Kreise oder kreisfreie Städte müssen beabsichtigen die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung zu beauftragen.  
  • Ein Antrag auf Anerkennung einer Feuerwehr als Wasserrettungseinheit kann nur von deren Trägerin (Gemeinde) über den zuständigen Kreis an das Land gerichtet werden.

Da das Land für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig ist, gilt als Voraussetzung für die Hilfsorganisationen, dass das Land beabsichtigt, die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung an einem bestimmten Küstenabschnitt zu beauftragen.

Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit“ (über den Link unten auffindbar).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

10.05.2023

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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