Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Wenn Sie die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle ändern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:

  • die Änderung Ihres akkreditierten Geltungsbereichs
  • eine Adressänderung
  • die Umfirmierung Ihres Unternehmens

Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.

Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.

Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag
  • aktueller Rechtsnachweis
  • gegebenenfalls:
    • Änderungen zur Konformitätsbewertungsstelle, zum Beispiel Bezeichnung oder Adresse
    • Angaben zu Änderungen im Geltungsbereich
    • Änderungen zur Nutzung des Akkreditierungssymbols
  • notwendige Unterlagen, entsprechend der jeweiligen Akkreditierungsart
  • gegebenenfalls ein Nachweis für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

Teaser

Wenn Sie die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle ändern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

Voraussetzungen

Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH.

Urheber

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Akkreditierung online, per E-Mail oder per Post stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
  • Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
  • Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
    • Antragsdaten
    • Organisation
    • Konformitätsbewertungsstelle
    • Geltungsbereich
    • notwendige Unterlagen
    • Akkreditierungssymbol
    • Antrag unterschreiben
    • Zusammenfassung
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Ihre Angaben werden im System verarbeitet und an die DAkkS zur Prüfung übersendet.
  • Sie erhalten online eine Information zur Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Sie können den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
  • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.

Antrag per E-Mail oder Post stellen:

  • Sie füllen das Antragsformular entsprechend den Pflichtvorgaben aus.
  • Sie senden den Antrag zusammen mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
  • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Ratsinformations- system Ratsinformations- system Kontakt Kontakt