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Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie folgende Arten von Änderungen beantragen:

  • Inhaltliche Änderungen
  • Aufstockung der Fördermittel
  • Fördermittelreduzierung
  • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
  • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
  • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan

Die Änderungen beantragen Sie beim BMZ.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderungen der Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ beantragen.

Wenn Sie die Änderungen online beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung vorab mit dem BMZ.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Änderungen per E-Mail oder per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Begründeter Antrag auf die entsprechende Änderung (hierzu Änderungen an den betroffenen Stellen in der zuletzt bewilligten Fassung des Projektantrags farblich markiert ergänzen).
  • Einreichung neuer Finanzierungspläne oder Logframes, wenn von Änderung betroffen 
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist für Änderungsanträge. Bei umfangreicheren Änderungsanträgen sollten Sie jedoch mehrere Wochen für die Bearbeitung einplanen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Teaser

Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das die Änderung betreffende Vorhaben

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitungsdauer

Die Abstimmung mit der Behörde und die Entscheidungsdauer variieren je nach Änderungsumfang von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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