Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Kurztext
- eID-Karte Änderung wegen Adressänderung
- Geändert die Adresse auf dem Chip der eID-Karte
- Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
- Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
- Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
- Zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung
Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es fallen keine Kosten an.
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Keine
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Kerstin Rönn
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-49
birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Nicole Bielenberg
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Jessica Pagels
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-71
jessica.pagels[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48