Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
Kurztext
- Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
- Die Anzeige hat für die Errichtung der Anlage oder die wesentliche Änderung zu erfolgen oder
- Bei Maßnahmen, die zur Änderung der Gefährdungsstufe der Anlage führen
- Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen
- Für die Anzeige von Heizölverbraucheranlagen ist das Anzeigeformular oder der Onlinedienst Anzeige Heizölverbraucheranlagen" zu verwenden.
- Die Anzeige muss mindestens 6 Wochen im Voraus der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.
- Zuständig: die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.
In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.
Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:
- Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
- Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.
Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
- Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Voraussetzungen
Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
§ 40 Absätze 1-3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Ansprechpartner
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 13 17Fax: 04 81 / 97 - 15 87E-Mail: fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de/
Herr Ansprechpartner
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Frau Susanne Fitsch
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Verwaltung
Kontakt herunterladen
0481 /97 1440
susanne.fitsch[at]dithmarschen.de
Herr Matthias Lorenzen
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
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0481 /97 1544
matthias.lorenzen[at]dithmarschen.de
Frau Ute Lucks
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Verwaltung
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0481 /97 1442
ute.lucks[at]dithmarschen.de
Herr Hauke Meier
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
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0481 /97 1404
hauke.meier[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48