Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Kurztext
- Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
- Betreute Person muss
- dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
- handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
Personalausweisbehörde
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
- Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und machen Angaben sowohl zu Ihrer eigenen Person als Betreuerin oder Betreuer als auch zur betreuten Person.
- Bei Bedarf laden Sie Nachweise hoch (zum Beispiel Betreuerausweis, medizinische Unterlagen).
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Angaben im Melderegister.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und über die weiteren Schritte und den Entscheidungsstatus informiert.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Es fallen keine Kosten an.
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
§ 1 Absatz 3 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Kerstin Rönn
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-49
birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Nicole Bielenberg
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Jessica Pagels
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden
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04836 990-71
jessica.pagels[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48