Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.
Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten
An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.
- Personalausweis und
- Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.
Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.
Ansprechpartner
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Tel: +49 800 7241428Fax: +49 211 959-2575E-Mail: USG[at]Bundeswehr.orgWeb: www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48