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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wer einen Betreuungsverein betreiben möchte, benötigt für den Verein eine Anerkennung.

Neben den Betreuungsgerichten und den Betreuungsbehörden stellen die Betreuungsvereine eine wesentliche Säule im System der rechtlichen Betreuung dar. Der Gesetzgeber hat ihnen unterschiedliche Aufgaben übertragen, die über das Führen von rechtlichen Betreuungen hinausgehen. Den Betreuungsvereinen obliegt die wichtige Funktion, das ehrenamtliche Engagement in der Betreuung zu stärken. Im Bereich der Vorsorge und Betreuungsvermeidung informieren sie zu vorsorgenden Vollmachten und Verfügungen und beraten und unterstützen Bevollmächtigte.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • die Aufgaben nach den §§ 15 und 16 BtOG wahrnehmen wird,

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen können, angemessen versichern wird,nden ermöglicht,

  • seinen Sitz und Tätigkeitsbereich in Schleswig-Holstein hat und Personen in Schleswig-Holstein betreut,

  • von Personen geleitet wird, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der Betreute untergebracht sind oder wohnen und

  • gemeinnützig ist.

Darüber hinaus muss in seinem Tätigkeitsbereich ein Bedarf für seine Tätigkeit bestehen.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Bundesland; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden

 

Landrätin oder Landrat des Kreises oder Bürgermeisterin oder Bürgermeister der Kreisfreien Stadt, in deren oder dessen Gebiet sich der Sitz des Betreuungsvereins befindet

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung,

  • Auszug aus dem Vereinsregister,

  • Versicherungsnachweis,

  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder alternativ deren Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer.

 


Ansprechpartner

Stettiner Straße 30 25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 48 48Fax: 04 81 / 97 - 14 99E-Mail: betreuungsbehoerde[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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