Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
- Spielplätze instand halten lassen
Ansprechpartner
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Claudia Bies
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Kostenrechnende Einrichtungen
Kontakt herunterladen
04836 990-921
0431 98866169-921
claudia.bies[at]amt-eider.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48