Schulische Leistungen Bewertung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Schulische Leistungen Bewertung
Schulische Leistungen werden mittels Zeugnissen bewertet. Solche Zeugnisse können in Textform (Berichtszeugnisse), durch Noten (Notenstufe 1 6) oder durch Punkte (0 15 Punkte) ausgestellt werden. Auch können Portfolio basierte Zeugnisse erteilt werden.
Zeugnisse mit/ohne Noten in den einzelnen Schularten
Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben am Ende des ersten Schulhalbjahres, am Ende des ganzen Schuljahres, nach Beendigung des letzten Unterrichtsblocks im Schulhalbjahr bei Blockunterricht an Berufsschulen sowie beim Verlassen der Schule Anspruch auf Aushändigung eines Zeugnisses. Abschlusszeugnisse werden erteilt, soweit die Schülerin oder der Schüler einen in der Sekundarstufe I und II möglichen Abschluss erlangt hat und den Schulbesuch nicht fortsetzen kann oder will. Ein Abschlusszeugnis verleiht bei Erfüllung der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen die Berechtigung für den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge, soweit dies für den jeweiligen Zugang erforderlich ist.
In dem Zeugnis werden die im Unterricht erbrachten Leistungen durch beteiligte Lehrkräfte und durch Schulleitungen im Rahmen ihrer Aufgaben in eigener pädagogischer Verantwortung bewertet und erreichte Abschlüsse beurkundet.
Zeugnisse können in Textform (Berichtszeugnisse), durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder - in der Oberstufe - durch Punkte (0 bis 15 Punkte) erteilt werden. In Gemeinschaftsschulen besteht in den Jahrgängen 5 bis 7 die Möglichkeit eines Portfolio basierten Zeugnisses. . Über die Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und die Zeugniserteilung beschließt die Schulkonferenz.
- An die Schule,
- an die jeweiligen Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte oder
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).
Schulämter in Schleswig-Holstein
Weitere Informationen zu den pädagogischen und rechtlichen Grundsätzen für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Rahmenvorgaben für die Zeugniserstellung
Ansprechpartner
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48