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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, hilft Ihnen Ihre Passbehörde dabei, den Verlust schnell zu melden und mögliche Risiken zu minimieren.

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und vermerkt den Verlust im Passregister, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Kurztext

  • Verlorenen Reisepass melden, um Missbrauch zu verhindern
  • Persönliche Daten bereithalten
  • Vorhandener Personalausweis oder anderes eID-Dokument für digitale Meldungen
  • Prüfen, ob ein Onlinedienst verfügbar ist
  • Vor Ort: Termin vereinbaren, Meldung aufnehmen, Unterlagen prüfen, Dokumentation, Bestätigung erhalten
  • Digital: Prüfen, Onlinedienst nutzen, mit eID anmelden, Meldung online ausfüllen und absenden, Prüfung durch Behörde, digitale Bestätigung erhalten
  • Bearbeitung erfolgt sofort oder nach Prüfung der Angaben, Benachrichtigung über Abschluss
  • Meldung sollte unverzüglich erfolgen
  • In der Regel kostenfrei, gegebenenfalls Gebühren für zusätzliche Bescheinigungen
  • Widerspruch bei der Behörde möglich, gerichtliche Anfechtung bei Ablehnung
  • zuständig: Passbehörde Ihres Wohnortes

 

Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der Passbehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und dokumentiert den Vorfall.
  • Die Meldung wird im Passregister erfasst.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung sowie Hinweise zu weiteren Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Reisepasses.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses wegen Verlust ein Onlinedienst angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
  • Sie wählen den Onlinedienst zum Verlust des Reisepasses aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde.
  • Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Verlustmeldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.
  • Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
    • Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
    • Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Melden Sie den Verlust möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.

 

Die Verlustmeldung ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.

 

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
  • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
  • Familienbuch
  • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Kerstin Rönn

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Birgit Ungethüm

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt


Nordbahnhofstraße 7 25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Nicole Bielenberg

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden

Kontakt herunterladen
04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Jessica Pagels

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden


Teichstraße 1 25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Sonja Burger

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer: 2

Frau Heike Rühmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer: 1


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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