Automatensteuer
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Ansprechpartner
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/
Frau Veronika Englert
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 990-26
0431 98866169-26
veronika.englert[at]amt-eider.de
Zimmer:
34
Frau Nike Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 99051
0431 98866169-95
nike.hinrichsen[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Frau Nadine Wegner
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
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04836 990-25
0431 98866169-48
nadine.wegner[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48