Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.
Ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn
- die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist.
Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen. - im Falle des Erlöschens der Bestellung wegen rechtskräftiger Ausschließung aus dem Beruf die rechtskräftige Ausschließung im Gnadenwege aufgehoben wurde oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind,
- die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (zum Beispiel Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) nicht mehr bestehen.
An die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.
Da unterschiedliche Fristen zu beachten sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
In der Regel wird eine Gebühr von 125,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:
- Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung,
- bei Wiederbestellung nach einem Widerruf Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen,
- Passbild,
- aktuelles Führungszeugnis,
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Je nach beabsichtigter Tätigkeit (zum Beispiel selbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Person oder Vereinigung) müssen unterschiedliche Nachweisunterlagen erbracht werden.
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de
Postanschrift:24040Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
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