Private Arbeitsvermittlung / Ausbildungsvermittlung: Erlaubnis
Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.
Private Arbeitsvermittlung / Ausbildungsvermittlung: Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig Arbeitskräfte vermitteln möchte, muss verschiedene Schutzvorschriften beachten.
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitskräften ist seit März 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Jedoch sind weiterhin bestimmte Schutzvorschriften zu beachten. Dazu gehören Bestimmungen:
- über die Auslandsvermittlung (§ 292 SGB III),
- über den Vermittlungsvertrag zwischen einem Vermittler und einem Arbeitssuchenden (§ 296 SGB III),
- über die Vergütung bei Ausbildungsvermittlung (§ 296a SGB III),
- über die Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen (§ 297 SGB III),
- über die Behandlung von Daten (§ 298 SGB III).
An die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das Gewerbe private Arbeitsvermittlung muss bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle angemeldet werden, wobei bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO) untersagt werden kann.
Übernehmen Sie als Vermittler/in auch die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko so kann diese Tätigkeit gegebenenfalls unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen.
Nähere Informationen für Träger von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung finden Sie auf den Internetseiten der BA.
BA - Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
Ansprechpartner
Regensburgerstraße 104
90478 Nürnberg
Web: web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: +49 481 97-0Fax: +49 481 97-1499E-Mail: info[at]dithmarschen.deWeb: www.dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Eider - Amtsverwaltung
Bürgerbüro in Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48