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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Kurztext

  • Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
  • Betroffene Person muss
    • nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

 

Personalausweisbehörde

 

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Sie erscheinen persönlich oder lassen sich gegebenenfalls vertreten, um den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht zu stellen, da die betreffende Person dauerhaft behindert ist und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die ärztlichen oder sonstigen Nachweise zur dauerhaften Behinderung sowie die Voraussetzungen für die Befreiung.
  • Angaben zur betroffenen Person werden aufgenommen und geprüft.
  • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur Entscheidung weiterbearbeitet.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den weiteren Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
  • Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht aus.
  • Füllen Sie das digitale Formular aus und geben Sie die erforderlichen Angaben zur betroffenen Person sowie gzu ihrer Vertretung an.
  • Laden Sie Nachweise über die dauerhafte Behinderung oder weitere Unterlagen hoch.
  • Nach Prüfung aller Angaben senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
  • Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Informationen im Melderegister.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie über die weiteren Schritte und den Entscheidungsprozess informiert.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
  • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

 

§ 1 Absatz 3 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

 


Ansprechpartner

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Kerstin Rönn

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt

Kontakt herunterladen
04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Birgit Ungethüm

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt


Nordbahnhofstraße 7 25774 Lunden
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Nicole Bielenberg

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden

Kontakt herunterladen
04836 990-45
0431 98866169-45
nicole.bielenberg[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Jessica Pagels

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Lunden


Teichstraße 1 25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0Fax: 04836 990-40E-Mail: info[at]amt-eider.deWeb: amt-eider.de/

Frau Sonja Burger

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer: 2

Frau Heike Rühmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

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04836 990-44
0431 98866169-44
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer: 1


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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