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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird.

Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister.

Kurztext

  • Führen des Fischereibuches
  • selbständige Fischereirechte werden in das Fischereibuch eingetragen

Zuständig: obere Fischereibehörde

 

  • Durch Einreichen der rechtlichen Unterlagen können Sie die Eintragung, Änderung oder Löschung in das Fischereiregister beantragen:
    • Die Behörde ändert das Fischereibuch und erteilt Ihnen einen Änderungsbescheid, der Ihnen per Mail oder Post zugeht
    • Sie werden in diesem Bescheid zu einer Gebührenzahlung aufgefordert

Nachdem die Zahlung von Ihnen getätigt wurde und bei der Behörde eingegangen ist, wird Ihr Vorgang abgelegt

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines selbstständigen Fischereirechtes oder im Besitz eines Gewässergrundstückes.

 

Kostenrahmen: 25-150 Euro

 

  • Rechtliche Unterlagen zum Nachweis des Eigentums des selbst. Fischereirechtes in Kopie per Mail oder per Post
  • Unterlagen können Eigentumsnachweise wie Grundbucheinträge des Gewässergrundstücks oder Weiterveräußerungsnachweise wie Pachtverträge sein

 


Ansprechpartner

Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0Fax: +49 4347 704-116E-Mail: poststelle.flintbek[at]llnl.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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