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Das Amt KLG Eider bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Von der Ummeldung des Wohnsitzes über Bau- und Genehmigungsangelegenheiten bis hin zur Sozialen Leistungen. Für einige Anliegen ist jedoch beispielsweise der Kreis Dithmarschen zuständig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich an das Amt KLG Eider wenden können, nutzen Sie gerne den Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus. Dort finden Sie nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch den zuständigen Sachbearbeiter inklusive Kontaktdaten und Informationen zum Verfahren.

 

Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.

Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.
Wollen Sie zum Beispiel die Lieferung von Waren oder die Räumung von Wohnraum gerichtlich durchsetzen, ist das Mahnverfahren nicht zugelassen.

Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob dem Gläubiger/der Gläubigerin der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger/der Gläubigerin die darin genannte Geldsumme schuldet.

Auf Ihren ordnungsgemäßen Antrag hin erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin von Amts wegen zugestellt wird. Legt Ihr Antragsgegner /Ihre Antragsgegnerin Widerspruch ein, wird das Verfahren an das für den Rechtsstreit zuständige Prozessgericht abgegeben, wenn Sie oder der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Über den Anspruch wird dann im Wege eines streitigen Zivilprozesses entschieden.

Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, können Sie beim Mahngericht Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Antragsgegner / die Antragsgegnerin betreiben.

 

  • An das Amtsgericht Schleswig als zentrales Mahngericht, wenn Sie Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Schleswig-Holstein haben.
  • An das jeweils zuständige Arbeitsgericht, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.

Gerichtsverzeichnis

 

Für die Durchführung des Mahnverfahrens werden Gerichtskosten erhoben, deren Höhe sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung richtet. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

 

Antragsformulare finden sie auf der Internetseite des Landgerichts Flensburg.

Mahnverfahren-Antragsformulare

 


Ansprechpartner

Lollfuß 78 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 815-0Fax: +49 4621 815-311E-Mail: verwaltung[at]ag-schleswig.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchleswig

Postanschrift:24821Schleswig


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Eider - Amtsverwaltung

Der Amtsdirektor

Fon: 04836 / 9 90 - 0
Fax: 04836 / 9 90 - 40

Mail:

Bankverbindungen

Sparkasse Mittelholstein AG:

IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG:

IBAN: DE63 2176 2550 0003 8525 39
BIC: GENODEF1HUM

Bürgerbüro in Hennstedt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 47 oder - 48

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr 
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außenstellen

Bürgerbüro in Lunden

Nordbahnhofstraße 7
25774 Lunden

Fon: 04836 / 9 90 - 45 oder - 46

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerbüro in Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt

Fon: 04836 / 9 90 - 44 oder - 88

Öffnungszeiten

Montag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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